Am 1. April 1936 trat in Deutschland ein Maß- und Eichgesetz inkraft. Dieses Gesetz reduzierte die Vielzahl der Flaschengrößen und die Inhaltsmenge mußte jetzt angegeben werden (in der damaligen Zeit meist geprägt im Flaschenboden). Außerdem war ein Fabrikzeichen (Kennzeichen des Flaschenherstellers) vorgeschrieben, das vorher nur manchmal eingeprägt war.
Beispiele:
Kennzeichen der ehemaligen Deuflasch-Glashütten:
Kennzeichen | Hersteller |
---|---|
Da | Gerresheimer Glashütten, Gerresheim bei Düsseldorf |
Db | Siemens, Dresden |
Dc | Heye, Obernkirchen/Weser |
Dd | Ruhrglas, Essen |
De | Oldenburger Glashütte |
Df | Himly-Holscher, Nienburg |
Dg | Stoevesand, Rinteln |
Dh | Hallesche Pfannerschaft, Halle/Saale |
Di | Glashütte Achern/Baden |
Dk | Weihrauch & Zimmermann |
Dl | Wisthoff & Co., Essen |
Dm | Adler Hütten, Penzig/Oberlausitz |
Auf heutigen Flaschen befinden sich eine Reihe von erhabenen Kennzeichen auf dem unteren Teil des Flaschenkörpers. Zusätzlich sind erhabene Punkte angebracht ähnlich einer Blindenschrift, diese maschinenlesbare Codierung dient der Flaschensteuerung in der Brauerei.